TERMS AND CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Piece of Cake Media GmbH & Co.KG.
(im Folgenden Piece of Cake genannt)
§ 1 Geltungsbereich
PIECE OF CAKE erbringt Ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren zum Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PIECE OF CAKE sie schriftlich bestätigt.
PIECE OF CAKE ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie evtl. Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist PIECE OF CAKE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten der PIECE OF CAKE kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der PIECE OF CAKE zustande. Soweit PIECE OF CAKE sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von PIECE OF CAKE kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie dem in Bezug genommenen schriftlichen Angebot der PIECE OF CAKE. Erbringt PIECE OF CAKE zusätzliche Dienste, die schriftlich nicht vereinbart worden sind, werden diese nicht Vertragsinhalt und können jederzeit und ohne Vorankündigung beendet werden.
§ 4 Preise
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich im Zweifel nach der tatsächlichen Summe der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Einzelpositionen. Fehlt es für eine von PIECE OF CAKE erbrachte Dienstleistung an einer schriftlichen Regelung der Vergütung, so wird sie von PIECE OF CAKE zu deren am Tage der Dienstleistung gültigen Listenpreisen berechnet. Soweit Listenpreise für die abzurechnende Dienstleistung nicht vorliegen, bestimmt PIECE OF CAKE die Vergütung nach billigem Ermessen, sollte eine taxmäßige oder übliche Vergütung nicht zu ermitteln sein. Alle Beträge sind Nettobeträge und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten folgende Zahlungsziele: Mit Eingang des Auftrages bei PIECE OF CAKE werden 30% der Rechnungssumme fällig. Weitere 60% der Auftragssumme sind ein Monat vor Abgabe/Veranstaltung fällig. Die restlichen 10% der Rechnungssumme sind nach abgeschlossenem Auftrag im Rahmen der Endabrechnung fällig. PIECE OF CAKEwird die jeweiligen Teilbeträge gesondert in Rechnung stellen, weitere Fälligkeitsvoraussetzungen bestehen nicht.
Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sofern für Eigenleistungen von PIECE OF CAKE urheberrechtliche Gebühren (z. B. GEMA, VG-Wort etc.) zu entrichten sind, werden diese von PIECE OF CAKE ermittelt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. PIECE OF CAKE stellt gegebenenfalls dem Auftraggeber die für Eigenleistungen und / oder für die Leistungen von Dritten (Subunternehmern), insbesondere Künstlern und Designern, anfallenden Gebühren für die Künstlersozialkasse (Künstlersozialabgabe) gesondert in Rechnung. Reisekosten von PIECE OF CAKE werden gesondert nach Belegen und nach tatsächlichem Aufwand nach Abschluss des jeweiligen Auftrages abgerechnet und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Schlechtwetter, Ausfall von Kommunikationsnetzen, die PIECE OF CAKE die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren, unmöglich werden lassen oder verzögern, hat PIECE OF CAKE nicht zu vertreten. PIECE OF CAKE ist berechtigt, nach Wegfall des Leistungshindernisses die Erfüllung fortzusetzen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
PIECE OF CAKE verpflichtet sich, die erteilten Aufträge sorgfältig auszuführen. PIECE OF CAKE haftet außer bei Kardinalpflichten für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass PIECE OF CAKE alle zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
§ 8 Kündigung
PIECE OF CAKE behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund abzulehnen oder zu kündigen. Wurde ein Dauerschuldverhältnis nicht vereinbart, so tritt an die Stelle des Kündigungsrechts ein Rücktrittsrecht. Ersatzansprüche des Auftraggebers sind für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 9 Kommunikation
PIECE OF CAKE ist uneingeschränkt berechtigt den Auftraggeber und den jeweiligen Auftrag nach beliebigem Ermessen innerhalb der Kommunikationsmittel von PIECE OF CAKE, insbesondere im Internet, als Referenz in Ton, Bild und Text zu nennen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.